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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1  Geltungsbereich

Angebote, Lieferung und Leistungen der Firma „Sigg Metallbau & Industrieservice“ erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


§ 2  Angebote/Beratungen

Alle Angebote und Beratungen sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen sowie sonstige Nebenarbeiten bedürfen der Schriftform.
Jede eingehende Anfrage (Auforderung zu einer Beratung oder Angebotserstellung) wird als Auforderung zu einer Vorleistung betrachtet und umgehend kompetent bearbeitet.

Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung der Bindefrist eines Angebotes. Als Bindefrist für Angebote gelten 8 Wochen.


§ 3  Kaufverträge/Werkverträge

Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


§ 4  Preise / Preisänderungen

Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils gültigen MwSt. Die Gesamtkosten werden im Angebot und der Rechnung brutto ausgewiesen.
Die Preise verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen. Verpackungs- und Frachtkosten werden gesondert angeboten und berechnet.

§ 5  Lieferfristen

Die Firma Sigg Metallbau & Industrieservice bemüht sich, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Als Lieferfrist gelten in der Regel 14 Arbeitstage. Gerät sie hiermit in Verzug, so hat der Kunde ihm eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen, die mit Eingang bei der Firma Sigg Metallbau & Industrieservice beginnt.
Die Firma Sigg Metallbau & Industrieservice ist vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung durch falsche oder verspätete Belieferung durch einen ihrer Lieferanten unmöglich wird, ohne dass sie hierbei ein Verschulden trifft.


§ 6  Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Wahl der Versandart bleibt dem Lieferanten vorbehalten. Die Firma Sigg Metallbau & Industrieservice ist nicht verpflichtet, Lieferungen auf eigene Kosten zu versichern.


§ 7  Beanstandungen Mängel

Die gelieferte Ware ist sofort nach Empfang auf Menge und Qualität zu prüfen. Fehlmengen und sichtbare Schäden sind dem Transportführer/Spediteur gegenüber zu beanstanden (Tatbestandsaufnahme). Der Kunde hat Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Erhalt der Ware, im Falle versteckter Mängel ab Kenntnis vom Mangel, schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfallen Gewährleistungsansprüche.
Bei begründeten Beanstandungen leisten wir Gewähr durch Ersatzlieferung oder Instandsetzung.
Nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung und nach angemessener Frist, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen


§ 8  Garantie

Unabhängig von § 7 geben wir eine produktabhängige Garantie von einem Jahren, beginnend mit dem Datum der Rechnungslegung. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die zurückzuführen sind:

 

·       auf fremde Einwirkung oder Leistung, insbesondere auf die Montage und Reparatur durch Dritte,

·       auf Verzinkung, Grundierung oder sonstigen Oberflächenschutz,

·       auf Transportschäden,

·       Da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können, leisten wir bei Farbveränderungen keinen Ersatz.

·       Farb- und Strukturabweichungen sind nicht zu vermeiden. Sie stellen deshalb keinen Grund zu Beanstandungen dar.

 

GARANTIE - Erklärung

 

Die Firma Sigg Metallbau & Industrieservice GbR leistet dem Erwerber eine Garantie nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

 

1. Die Garantie erstreckt sich auf die Funktion und die Qualität des Gerätes. Für Abnutzungserscheinungen wird keine Garantie übernommen.

 

2. Die Garantiezeit beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Tag der Lieferung zum Kunden. Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit beim Händler eingehen.

 

3. Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler im Material oder in der Verarbeitung, so sind die Garantieansprüche unverzüglich beim Händler oder Hersteller geltend zu machen.

 

4. Das fehlerhafte Gerät oder der fehlerhafte Teil muss dem Händler gezeigt werden. Eine anschließende Reparatur oder ein Austausch darf erst nach Absprache mit der Fa. Sigg erfolgen. Aufwendungen ohne ausdrücklicher Zustimmung werden vom Hersteller nicht übernommen. Fehlerhafte Teile sind je nach Absprache beim Händler aufzubewahren oder an die Fa. Sigg zu schicken. Das Gerät ist vom Kunden frachtfrei zum Händler zu bringen

 

5. Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden, wenn das Gerät durch Einfluss höherer Gewalt beschädigt oder zerstört wird.

 

Achtung: Garantieansprüche entfallen auch bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder nicht vorgenommene Wartung und Pflege entstehen!

 

6. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät gleichzeitig der Kaufvertrag, Rechnung oder Lieferschein vorgelegt werden.

 

7. Die Garantie wird in der Form geleistet, dass das Gerät repariert oder gegen ein funktionstüchtiges gleichwertiges ausgetauscht wird.

 

8. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schäden und Verlust gleich welcher Art, die durch den Gebrauch der Geräte entstehen, sind ausgeschlossen.

 

9. Soweit gemäß dieser Garantie von uns aus ein Umtausch erfolgt, sind Gewährleistungsansprüche gegen den Händler als Verkäufer ausgeschlossen.

 

§ 9  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Sigg Metallbau & Industrieservice. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher- auf die Vorbehaltsware, wird der Abnehmer auf das Eigentum der Firma Sigg Metallbau & Industrieservice hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

a) Im Falle der Verbindung der Ware mit anderen Sachen erwirbt der Lieferant Miteigentum im Verhältnis des Werts der Ware zum Wert der verbundenen Sachen. Sollte das Eigentum an der Ware dadurch untergehen, dass diese wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, so wird der Firma Sigg Metallbau & Industrieservice schon jetzt Miteigentum an der Hauptsache zu einem Anteil eingeräumt, der dem Verhältnis des Werts der gelieferten Ware zum Wert der Hauptsache entspricht. Das Miteigentum geht jetzt auf den Lieferanten über. Die Übergabe wird ersetzt durch die Vereinbarung eines Verwahrungsverhältnisses. Bei Bezahlung geht das eingeräumte Miteigentum an den verbundenen Sachen auf den Käufer    über.
b) Die Firma Sigg Metallbau & Industrieservice ist berechtigt die Ware – soweit nicht 3a) eingreift – bei Zahlungsverzug des Kunden zurück zu nehmen – anfallende Verlade- und Transportkosten gehen dabei zu Lasten des Kunden.

Ist der Kunde Vollkaufmann, so kann die Firma Sigg Metallbau & Industrieservice bei Zahlungsverzug des Kunden nach vorheriger Abmahnung (Androhung) die Ware zurücknehmen und verwerten. Der Verwertungserlös ist auf den Kaufpreis anzurechnen. Anfallende Verlade- und Transportkosten gehen dabei zu Lasten des Kunden.


§ 10 Zahlungen

Alle Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 14 Bankarbeitstagen ohne Abzug zahlbar.
Wechsel werden nicht akzeptiert. Bei Zielüberschreitung ist Sigg Metallbau & Industrieservice berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Kommt der Abnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug, so werden auch alle etwaigen weiteren Forderungen der Firma Sigg Metallbau & Industrieservice sofort zur Zahlung fällig, sofern Verzug für mindestens 10% der gesamten Forderungen eingetreten ist. Wegen Mängel oder sonstiger Beanstandungen darf die Zahlung nur in zulässigen Umfang zurückbehalten werden. Wir verweisen auf das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“.


§ 11 Datenspeicherung

Die Firma Sigg Metallbau & Industrieservice ist berechtigt, personenbezogenen Daten des Käufers zu speichern. Die Firma Sigg Metallbau & Industrieservice ist nicht berechtigt, diese Daten zu veräußern.


§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird der übrige Inhalt der Bedingungen davon nicht berührt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht (BGB und HGB). Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sind Stuttgart.